Bundesmysterium
Bundesmysterium für Freude und Feier

Bundesmysterium für Freude und Feier

Feiern und Freude hat einen höheren Stellenwert als Tatort oder Zähneputzen!

  16092022- "Bertram-Party-Day" (BPD)           Gegründet 2015

  • §1: Feiern und Freude hat einen höheren Stellenwert als Tatort oder Zähneputzen!
  • §2: Wer als Einzelperson eine Feier aufgrund von Ruhestörung oder Neid unterbrechen möchte, wird wahlweise in ein Altenheim überführt oder in eine Psychiatrie eingewiesen.
  • §3: Das Erscheinen auf einer Feier ist des eingeladenen Bundesbürgers rechtliche Pflicht.
    • §3a: Bundesbürger, die eine Feier grundlos Absagen oder nicht erscheinen, werden mit einer Verwarnung von min. einem Kasten Bier abgemahnt.
    • §3b: Bei wichtigen Anlässen (wie Hochzeit, Abi , 10ter, 50ter, oder 53ter Geburtstag) kann bei unentschuldigtem Fernbleiben eine Strafe von bis zu 4 Jahren Freiheitsentzug, abzusitzen in einem Spaßlager, die Folge sein.

       

    • §3c: Wer auf 3 aufeinanderfolgenden Partys nicht erscheint , und der Partykommission keine triftigen Gründe nennen kann, wird in einem Zwangsvollstreckungsverfahren der Schriftzug "Partypuper" auf die Stirn tätowiert.
  • §4: Der Anbieter einer Party sorgt für eine gewisse Grundversorgung, min. bestehend aus Bier, Prosecco und Softdrinks.
    • §4a: Der Anbieter einer Party trägt nicht die Sorge für etwaige alkoholische Genüsse, wie z.B.: Caipy, Mojito, Cuba Libre, Magarita...etc. Versorgungen dieser Art müssen, falls erforderlich, vom Bürger mitgebracht werden.
    • §4b: Selbiges (§4a) gilt für jegliche Art von Verzehrung oder auch für die Einnahme psychoaktiver Substanzen.
  • §5: Eine Feier beginnt standardmäßig um 20:00h.
    • §5a: Früher kommende Gäste werden mit besonderer Aufmerksamkeit belohnt.
    • §5b: Über später kommende Gäste wird sich immer noch gefreut.
    • §5c: Pünktlich sein wird nicht bestraft.
  • §6: Eine Feier endet, wenn der Gastgeber meint, dass folgende Zustände erzielt wurden:
    • §6a: Die Feiernden versuchen, das Musikkonzept des Gastgebers zu manipulieren.
    • §6b: Keiner spricht mehr, weil alle schlafen.
    • §6c: Das Bier ist alle.
    • §6d: Spätestens aber am darauffolgenden Montag, morgens um 7°° Uhr.
  • §7: Das Mitbringen anderer als unter §4a und §4b genannten Güter ist nicht zulässig.
    • §7a: Andere als zuvor gewährte Güter wären z.B. Geschenke (im speziellen und ausdrücklich sind dies: Duschgel, CDs, Kaffeebohnen oder Blumen und dergleichen).
  • §8: Der gewünschte Dress-Code ist wie folgt festgelegt:
    • §8a: Alle müssen sich anziehen.
    • §8b: Bezgl. §8a müssen sich alle wohl fühlen.
  • §9: Alle müssen sich wohlfühlen (unabhängig von §1- §8).

Die Feierlichkeit ist in den Räumlichkeiten des Mysteriums für Kultur und Spaß vorgesehen.

Der Party-Minister
Bertram Eicker - Stammannstr.25 - 22303 Hamburg - 0178 5406015